Inhalt dieser Seite:
Verjährung/Löschung von
Punkten, Folge der Punktezahl,
Verbesserung des Punktekontos,
Abfrage
des Punktestandes
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nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen
wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird,
spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht
nach 5 Jahren: Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
nach 10 Jahren: Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
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8 Punkte
Der Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung,
die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert
und den Besuch eines
Aufbauseminars empfiehlt.
14 Punkte
Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar
besucht,
erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.
Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen
Führerschein.
Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar
teilgenommen, wird er nur verwarnt.
18 Punkte
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate.
Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muß man
sich
einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen.
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Zur Senkung der Punktezahl kann man Seminare zur freiwilligen
Fortbildung von Kraftfahrern besuchen
(Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer = ASP-Seminar),
die den Autofahrer ca. 250 Euro kosten.
Das wird von vielen Fahrschulen angeboten.
Es gibt keine Abschlussprüfung, aber eine Teilnahmebestätigung.
Bei bis zu 8 Punkten
werden 4 Punkte gutgeschrieben
Bei 9 bis 13 Punkten
werden 2 Punkte abgezogen
Bei 14 bis 17 Punkten
kann man durch eine (andere) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen
Beratung
2 Punkte gutgeschrieben bekommen
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Der eigene Punktestand kann ausschließlich schriftlich,
per Fax oder persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt
abgefragt werden, also nicht per eMail oder Internet.
Dazu wird eine behördliche Identitätsbescheinigung
bzw.
eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des
Personalausweises, des Passes oder des behördlichen
Dienstausweises benötigt.
Die Bescheinigung bekommt man z.B. bei der Gemeinde/Behörde
des Wohnsitzes.
Die Auskunft zum Punktestand ist kostenlos,
die Faxnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes lautet:
04 61 / 3 16 16 50 oder 04 61 / 3 16 14 95
Hier, beim Kraftfahrt-Bundesamt, bekommen Sie den Antrag.